Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des UFS aus dem Jänner 2010, in der der Senat befand, ob die Zeit, die aufgewendet wird, um sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorzubereiten zur Berufausbildungszeit zu zählen ist und, für wie lange in diesem Zusammenhang Familienbeihilfe zuzuerkennen ist.
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