Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, dass dem KV für ArbeitnehmerInnen, die beschäftigt sind bei Mitgliedern der BAGS, durch Erklärung zur Satzung rechtsverbindliche Wirkung zuerkannt wurde.
Rechtsgrundlagen: VO, BGBl II Nr 87/2010, v. 17.3.2010; § 18 ArbVG

