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Notarnote als Sonderausgabe

Aktuelles aus der PersonalverrechnungSteuerrechtHannelore Ortner, WIFI WienPV-Info 2010, 9 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Der UFS befand in gegenständlicher Entscheidung, ob Honorare für die Steuerberatung durch einen Notar als Steuerberatungskosten qualifiziert und als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 6 EStG

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