Zusammenfassung: Blauensteiners Beitrag widmet sich einer Entscheidung des UFS aus dem Juli 2009, in der sich der Senat mit Fragen betreffend der Ansatz der Tagesgelder für Auslandsdienstreisen eines Arbeitnehmers zu befassen hatte. Fragen stellten sich ua dahingehend, ob der seitens des Finanzamts erfolgte Drittelansatz der Tagesgelder, d.h. deren Kürzung rechtens war, oder aber dem Arbeitnehmer vielmehr der volle Tagsatz zustand. Mit Hinweisen der Verfasserin für die Praxis.

