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AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz

SozialversicherungsrechtGesetzgebungRudolf Grafeneder, BaulohnexpertePV-Info 2010, 11 - 14 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Grafeneder beleuchtet in seinem Beitrag die für Unternehmen ohne Beschäftigte (Ein-Personen-Unternehmen) geltende neue Regelung zur Auftraggeberhaftung. Im Anhang seines Beitrags findet sich die Abbildung des entsprechenden Antragsformulars der Gebietskrankenkasse zur Auftraggeberhaftung bzw. zur Bestätigung mangels Dienstnehmer.

Rechtsgrundlagen: AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz, BGBl I Nr 91/2008 v. 2.7.2008; § 67b Abs 4 ASVG

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