Zusammenfassung: Grafeneder beleuchtet in seinem Beitrag die für Unternehmen ohne Beschäftigte (Ein-Personen-Unternehmen) geltende neue Regelung zur Auftraggeberhaftung. Im Anhang seines Beitrags findet sich die Abbildung des entsprechenden Antragsformulars der Gebietskrankenkasse zur Auftraggeberhaftung bzw. zur Bestätigung mangels Dienstnehmer.
Rechtsgrundlagen: AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz, BGBl I Nr 91/2008 v. 2.7.2008; § 67b Abs 4 ASVG

