Der EuGH hatte sich in der Rs C-116/08, Meerts mit der Frage zu befassen, ob eine Entlassungsentschädigung, die einem Arbeitnehmer während einer Elternteilzeitbeschäftigung zusteht, auf Basis des bei Vollzeitbeschäftigung oder aber des bei Teilzeitbeschäftigung zustehenden Gehalts zu ermitteln ist. Gerhartl geht in seinem Beitrag auf die Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub ein und führt auch an, welche Bedeutung dieser Entscheidung im Hinblick auf Österreich beizumessen ist.

