§ 4 Abs 1 und 2 ASVG; § 47 Abs 1 und 2 EStG; ääLStR 2002, Rz 981; §§ 70 ff AktG
Kunesch zeigt in ihrem Beitrag auf, welche Vorschriften des Sozialversicherungsgesetzes auf Vorstandsmitglieder anzuwenden sind. Mit Hilfe einer Tabelle führt die Verfasserin je nach Beteiligungsausmaß die maßgebliche Sozialversicherungsbestimmung, Beitragsgruppe und Beitragshöhe an.

