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Volontäre mit Taschengeld

Aktuelles aus der PersonalverrechnungSozialversicherungsrechtMag. Monika Kunesch, LL.M., StBPV-Info 2010, 8 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Kunesch informiert in ihrem Kurzbeitrag dahingehend, ob Volontäre, die Taschengeld erhalten, lohnsteuerpflichtige Dienstnehmer sind, der Pflichtversicherung unterliegen und beim jeweiligen Krankenversicherungsträger fristgerecht angemeldet werden müssen.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG; § 47 Abs 1 und 2 EStG

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