Zusammenfassung: Kunesch informiert in ihrem Kurzbeitrag dahingehend, ob Volontäre, die Taschengeld erhalten, lohnsteuerpflichtige Dienstnehmer sind, der Pflichtversicherung unterliegen und beim jeweiligen Krankenversicherungsträger fristgerecht angemeldet werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG; § 47 Abs 1 und 2 EStG

