Gerhartl beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des OGH aus dem Dezember 2008, in der sich das Höchstgericht im Wesentlichen mit Fragen betreffend die Formulierung von Dienstzeugnissen zu befassen hatte und feststellte, dass die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" nicht zweifelsfrei als günstig für den Arbeitnehmer auszulegen ist, da besonders bei Dienstzeugnissen die Verwendung von Superlativen eine große Rolle spielt. Gerhartl setzt sich mit Fragen betreffend das sog Erschwerungsverbot und die Wahrheitspflicht auseinander und führt außerdem an, welche Schlussfolgerungen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind.

