Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Höhe des pauschalen Beitrags, den geringfügig Beschäftigte für das Jahr 2010 zu entrichten haben, wenn sie sich in der Kranken- und Pensionsversicherung freiwillig selbst versichern wollen.
Rechtsgrundlagen: § 19a ASVG
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