§ 10 UrlG
In seinem Beitrag zeigt Gerhartl auf, welche Möglichkeiten ein Arbeitgeber hat, wenn ein Arbeitnehmer nicht seinen Urlaub konsumieren möchte. Der Verfasser führt ua einen Vorschlag zur Formulierung einer Urlaubsvereinbarung an, die im Arbeitsvertrag festgelegt werden kann, um ein allfälliges "Ansammeln" von Urlaubsansprüchen verhindern zu können und beleuchtet auch die einschlägige Rechtsprechung.