Vorliegender Beitrag von Kocher befasst sich mit einer Entscheidung des OLG Wien, in der es um die Frage ging, ob Schmutzzulagen als Entgelt oder aber als Aufwandsentschädigung zu qualifizieren sind.
OLG Wien 21.9.2009, 10 Ra 66/09p; OGH 22.1.2003, 9 ObA 220/02x
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