In seinem Beitrag befasst sich Gerhartl mit einer Entscheidung des OGH aus dem Mai 2010, in der das Höchstgericht die Frage klärend zu behandeln hatte, ob Reisezeiten, die der Vermeidung von Verzögerungen in der Dienstplanabwicklung dienen, zur Vollarbeitszeit zählen sollen. Mit einer Entscheidungsanmerkung des Verfassers.
OGH 26.5.2010, 9 ObA 34/10f; OGH 29.8.2002, 8 ObA 321/01s; OGH 15.4.1999, 8 ObA 273/98z

