Zusammenfassung: Der praxisnahe Beitrag gibt Aufschlüsse, wann Geringfügigkeit vorliegen kann. Weiters geht er auf Probleme im Hinblick auf die Bemessung des Entgelts ein, wenn das Beschäftigungsverhältnis kürzer als ein Kalendermonat, mindestens oder länger als einen Kalendermonat dauert.
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