Zusammenfassung: Der Beitrag faßt einen Erlass des BMFs zusammen, in dem die Begriffe Kinderbetreuungseinrichtungen und pädagogisch qualifiziertes Personal näher präzisiert wurden. Der Erlass regelt dabei u.a. die persönlichen Voraussetzungen, die eine Betreuungsperson hierbei aufweisen muß.
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