§ 2 Abs 5 EFZG
Abweichend von der Regelung des Krankenentgeltanspruchs für Angestellte aufgrund eines Arbeitsunfalls untersucht Dr. Rauch die Regelungen bei Arbeitern nach dem EFZG. Neben einem Praxisbeispiel geht er dabei auf die aktuelle Judikatur des OGHs zu dieser Frage ein.

