Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den vorzeitigen Austritt einer schwangeren Arbeitnehmerin zu befassen. Zu klären war ua, ob im gegenständlichen Fall die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes zur Anwendung kommen konnten.
OGH 23.2.2009, 8 ObS 9/08v

