Gerhartl befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des OGH, in der sich das Höchstgericht mit der Frage zu befassen hatte, ob die erfolgte Kündigung eines Bankangestellten als sozialwidrig anzusehen war. Zu klären war, inwieweit bei der Kündigung eine wesentliche Beeinträchtigung von Interessen des Arbeitnehmers vorlag, die zur Folge hat, dass die Kündigung nicht wirksam ist.
OGH 10.4.2008, 9 ObA 61/07x

