Zusammenfassung: In ihrem Beitrag führt Fr. Ortner Auszüge der vom Bundesministeriums für Gesundheit getroffenen Klarstellungen an zu Fragen betreffend die durch die Novellierung des Tabakgesetzes bedingten Regelungen im Hinblick auf den Anspruch auf vorzeitiges Wochengeld für werdende Mütter. Das BMGFJ klärte ua, wann der Versicherungsfall der Mutterschaft infolge des Arbeitsverbots nach § 13a Abs 5 Tabakgesetz eintritt und wie die Bestätigung an den Krankenversicherungsträger zu erfolgen hat. Ferner erläuterte das BMGFJ, ob das vorzeitige Wochengeld auch für jene Betriebe gilt, für die die Übergangsregelung zur Anwendung kommt. Im Anschluss an die Ausführungen der Verfasserin werden die Neuregelungen mittels graphischer Darstellung veranschaulicht.

