Zusammenfassung: Grafeneder befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des OLG Wien, in der sich das Gericht mit der Frage zu befassen hatte, welche Beschäftigungszeiten als Vordienstzeiten im KV für Angestellte des Baugewerbes/ der Bauindustrie anzurechnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 10 f KV für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie

