Zusammenfassung: Mag. Gerhartl befasst sich in seinem Beitrag mit Fragen iZm der Ausstellung der Freizügigkeitsbestätigung durch das AMS für Bürger aus den "neuen" Mitgliedstaaten der EU. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Unter welchen Bedingungen erfolgt die Ausstellung der Freizügigkeitsbestätigung an die nahen Angehörigen dieser "neuen" EU-Bürger? Was sehen die Durchführungsbestimmungen des BMWA vor?

