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Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1.5.2009

ArbeitsrechtRudolf Grafeneder, BaulohnexpertePV-Info 2009, 34 - 35 Heft 4 v. 1.4.2009

Zusammenfassung: Der Autor berichtet über die Neuerungen, die bedingt durch den im Jahr 2008 für 2 Jahre abgeschlossenen Kollektivvertrag eintreten werden. Der Schwerpunkt liegt dabei bei den mit 1. Mai 2009 geltenden Änderungen im Rahmenrecht sowie der prozentmäßigen Kollektivvertragsanpassung.

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