§ 23 AlVG; VO EWG 1408/71
Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob für Arbeitslose nach ihrem gestelltem Pensionsantrag der Pensionsvorschuss (Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die zukünftige Pension) auch bei einer Wohnsitzverlegung des betroffenen Arbeitslosen in einen anderen Mitgliedstaat der EU zu entrichten ist. Welche Folgen ergeben sich aus dem ergangenen Urteil des EuGH?

