Zusammenfassung: Das BMF hatte sich in einer Anfrage mit der Frage zu befassen, wie die Einkünfte von im Ausland ansässigen, beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern in Österreich zu besteuern sind, die zum Teil im Inland zum Teil im Ausland von ihrem ausländischen Arbeitgeber zur Verrichtung ihrer Arbeitstätigkeit eingesetzt werden. Zu klären war dabei ua, ob iZm den Einkünften, die zum Teil DBA-steuerbefreit sind, die Tageslohnsteuertabelle oder die Monatslohnsteuertabelle anzuwenden ist. Kunesch nimmt abschließend zu gegenständlicher Problematik Stellung.

