Der VwGH hatte sich in vorliegendem Erkenntnis mit Fragen zu befassen betreffend die Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen für Lehrlinge in Lehrberufen mit verkürzter Lehrzeit. Kocher führt in diesem Zusammenhang an, ob aus dieser Entscheidung des Höchstgerichts hervorgeht, dass seitens der Dienstgeber bislang zuviel an Krankenversicherungsbeiträgen entrichtet wurde, da die Vorgehensweise der GKK in der Vergangenheit nicht mit der vom VwGH vertretenen Rechtsansicht übereinstimmt.

