Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung von rückgezahlten Sozialversicherungsbeiträgen zu befassen und äußerte sich dahingehend, ob diese den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen sind. Außerdem hatte er sich mit der Frage zu befassen, ob bezahlte Sozialversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften steuerlich geltend gemacht werden können.

