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Behinderteneinstellungsgesetz gilt auch für türkische Arbeitnehmer

RechtsprechungFremdenrechtMag. Andreas Gerhartl, AMS NiederösterreichPV-Info 2009, 35 - 36 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 2 Abs 1 BEinstG; § 6 BEinstG; Art 48 Abs 2 EGV

Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob auch für Staatsbürger der Türkei die Schutzbestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes gelten. Kann ein behinderter türkischer Arbeitnehmer zum Kreis der begünstigten Behinderten des BEinstG zählen? Das Höchstgericht äußerte sich in diesem Zusammenhang zu Fragen betreffend das Diskriminierungsverbot.

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