§ 2 Abs 1 BEinstG; § 6 BEinstG; Art 48 Abs 2 EGV
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob auch für Staatsbürger der Türkei die Schutzbestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes gelten. Kann ein behinderter türkischer Arbeitnehmer zum Kreis der begünstigten Behinderten des BEinstG zählen? Das Höchstgericht äußerte sich in diesem Zusammenhang zu Fragen betreffend das Diskriminierungsverbot.

