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Verein und GmbH in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Dienstgeber iSd § 35 ASVG

RechtsprechungArbeitsrechtMag. Maria Taferner, BMSKPV-Info 2008, 27 - 29 Heft 9 v. 1.9.2008

Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Gesellschaft bei einer GesbR, die aus einer GmbH und einem Verein besteht, die Fitnesstrainer beschäftigt, als Arbeitgeber iSd § 35 ASVG anzusehen ist.

VwGH 2.4.2008, 2007/08/0296 und 0297

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