Der Autor informiert über eine Entscheidung des VwGH, in der die Kriterien für die wirksame Vorschreibung eines Kontrollmeldetermins verschärft wurden. Es wird die Entscheidung dargestellt und auf die Konsequenzen für die Praxis hingewiesen.
VwGH 19.9.2007, 2006/08/0221

