Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Sperre der Notstandshilfe für vier Wochen wegen Lösung eines Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin in der Probezeit rechtmäßig war. Im gegenständlichen Fall handelte es sich bei dem Dienstverhältnis um eine Teilzeitbeschäftigung, die Arbeitnehmerin hatte es aufgrund der langen Fahrzeit zum Arbeitsplatz gelöst. Der Autor stellt Sachverhalt und Entscheidung dar und zeigt, wie der Fall nach neuer Rechtslage gelöst worden wäre.

