Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Verordnung des BMWA vom 22.10.2008, BGBl II 2008/372, die in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Wien für die befristete Anstellung von Ausländern bestimmte Kontingente festsetzt. Die genauen Zahlen werden in einer Tabelle präsentiert.
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