Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in gebotener Kürze über die ab dem 1.November 2008 geltenden höheren Lohnpfändungswerte (höheres Existenzminimum sowie höhere Höchstberechnungsgrundlage).
Rechtsgrundlagen: § 292j Abs 1a EO
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Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in gebotener Kürze über die ab dem 1.November 2008 geltenden höheren Lohnpfändungswerte (höheres Existenzminimum sowie höhere Höchstberechnungsgrundlage).
Rechtsgrundlagen: § 292j Abs 1a EO
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