Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in gebotener Kürze über die Möglichkeit der weiterlaufenden Mitversicherung bei den Eltern für Schüler/Studenten auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schlagwörter:
Mitversicherung; ASVG; Krankenversicherung; Vollendung des 18. Lebensjahres; Eltern;

