Der VfGH bestätigte die seit dem Jahr 2005 bestehende Steuerfreiheit für Trinkgelder, obgleich er im Vorfeld im Zusammenhang damit Bedenken geäußert hatte. Wilfried Ortner beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dieser Entscheidung des VfGH.
VfGH 25.9.2008, G 19/08
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