Der OGH hatte sich erstmals hinsichtlich der Frage zu äußern, ob ein Arbeitgeber für negative Auskünfte, die er über ehemalige Mitarbeiter macht, haftbar gemacht werden kann. Im vorliegenden Beitrag widmet sich Mag. Gerhartl ausführlich der Entscheidung des OGH, zeigt auf, dass die Ergebnisse des OGH in dieser Frage differenziert waren und beleuchtet die Bedeutung dieser Entscheidung für die Praxis.
OGH 7.2.2008, 9 ObA 104/07w

