Zusammenfassung: Durch die Änderungen im Tabakgesetz sollen künftig auch die Gastronomiebetriebe in den gesetzlichen Nichtraucherschutz miteinbezogen werden. Darüber hinaus sind auch Arbeitnehmerschutzbestimmungen für Mitarbeiter in der Gastronomie geplant. Der Beitrag informiert über diese Bestimmungen, welche voraussichtlich am 1.1.2009 in Kraft treten werden.
Rechtsgrundlagen: § 13a Tabakgesetz; § 162 Abs 1 ASVG

