Zusammenfassung: Vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger initiiert, kündigten die Gebietskrankenkassen in den letzten Wochen vermehrt Überprüfungen iSd §§ 41a und 42 ASVG an. Ziel und Zweck der Überprüfungen ist die Abstimmung der Beitragsgrundlagen mit den Meldungen, die bis ins Jahr 1998 zurückreichen. Die Überprüfungen werden auch Beitragskonten der freien Dienstnehmer betreffen; der Beitrag stellt daher die "richtige" Abrechnung von freien Dienstnehmern dar.

