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Kollektivverträge

Aktuelles aus der PersonalverrechnungPersonalverrechnungHannelore Ortner, WIFI WienPV-Info 2008, 8 Heft 10 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Arbeitsverhältnisse sind immer nur einem Kollektivvertrag zugehörig, selbst wenn der AG mehrfach kollektivvertragszugehörig ist. Sollten Kollisionsregeln anzuwenden sein, so sind diese des ArbeitsverfassungsG heranzuziehen.

Schlagwörter:

Kollektivvertrag, Kollisionsregeln;

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