Zusammenfassung: Arbeitsverhältnisse sind immer nur einem Kollektivvertrag zugehörig, selbst wenn der AG mehrfach kollektivvertragszugehörig ist. Sollten Kollisionsregeln anzuwenden sein, so sind diese des ArbeitsverfassungsG heranzuziehen.
Schlagwörter:
Kollektivvertrag, Kollisionsregeln;

