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Arbeitsmarktservice - Änderung bei den Wiedereinstellungszusagen

ArbeitsrechtAufsatzRudolf GrafenederPV-Info 2007, 10 Heft 5 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: Der Autor informiert über ein Informationsschreiben des Vorstands des AMS, wonach ein Arbeitnehmer im Fall des Vorliegens einer Wiedereinstellungszusage nur noch für zwei Monate (statt bislang für drei Monate) von der Vermittlung am Arbeitsmarkt " freigestellt" sei.

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