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Datenschutz und Informationsrechte bei einer Stiftung vor und nach ihrer Sitzverlegung nach Liechtenstein

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2024/11PSR 2024, 41 - 45 Heft 1 v. 21.3.2024

Art 7 IPRG; Art 233 Abs 4, Art 552 § 9 PGR; Art 1 ff DSGVO

Begünstigte haben auch in Bezug auf Zeiträume, in der die liechtensteinische Stiftung vor ihrer Sitzverlegung nach Liechtenstein noch ausländischem Recht unterstand, Anspruch auf Auskunft und Information gemäß liechtensteinischem Recht.

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