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Zur Abberufung von Stiftungsvorstandsmitgliedern wegen grober Pflichtverletzung

RechtsprechungJudikaturPhilipp Karl FriedlPSR 2024/8PSR 2024, 31 - 32 Heft 1 v. 21.3.2024

§ 27 Abs 2 PSG

Voraussetzung für die Abberufung von Mitgliedern eines Stiftungsorgans wegen grober Pflichtverletzung ist deren grobes Verschulden. Zu würdigen sind dabei auch das Schadenspotential der Fehlentwicklung sowie deren vorübergehender oder dauerhafter Charakter.

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