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Keine Parteistellung und keine Informationsrechte für diskretionäre Trustbegünstigte - auch nicht über Umwege der Akteneinsicht

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2023/52PSR 2023, 190 - 192 Heft 4 v. 5.2.2024

Art 923, 929 PGR; Art 22 AussStrG; § 219 ZPO

Ermessensbegünstigte von liechtensteinischen Trusts haben keine Parteistellung in Trustaufsichtsverfahren und auch keine Informationsrechte.

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