Der Beitrag analysiert aktuelle Rechtsprechung der liechtensteinischen Höchstgerichte zur Antragslegitimation bzw Parteistellung von "Stiftungsbeteiligten" (Art 552 §§ 3, 29, 35 sowie Art 141 PGR) und versucht, daraus verallgemeinerungsfähige Leitlinien abzuleiten.
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