In seiner E 08 CG.2018.269 PSR 2022/9 hat der FL OGH neuerlich grundlegende Aussagen zum liechtensteinischen Stiftungsrecht getroffen. Dabei handelt es sich um die Endentscheidung im selben Fall, in dem seinerzeit die viel beachtete Aufhebungsentscheidung 08 CG.2015.438 PSR 2018/34 erging. Der vorliegende Beitrag nimmt zu ausgewählten Aspekten Stellung. Dabei geht es vor allem um den Vertrauensschutz, um den Begriff des "Dritten" in diesem Zusammenhang und um Fragen der "Wissenszurechnung" iwS.