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Zur Genehmigung eines Rechtsgeschäfts gem § 17 Abs 5 PSG

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2022/17PSR 2022, 95 - 96 Heft 2 v. 20.10.2022

§ 17 Abs 5 PSG ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Geschäftsabschluss zumindest wirtschaftlich einem solchen mit dem Mitglied des Stiftungsvorstands gleichkommt.

Anlässlich der beantragten Genehmigung nach § 17 Abs 5 PSG ist nach dem Zweck der Regelung unter anderem zu prüfen, ob durch das Rechtsgeschäft die Verfolgung des Stiftungszwecks und des Stifterwillens in Zukunft mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist.

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