A Legislative
Der Nationalrat hat kurz vor Weihnachten die Verlängerung des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes beschlossen (BGBl I 2021/246). Demnach können bis zum 30. 6. 2022 zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin Versammlungen von Organmitgliedern einer Privatstiftung auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer durchgeführt und Beschlüsse auch auf andere Weise gefasst werden.