Nach dem Gesetzeswortlaut darf das Kontrollorgan keinem anderen Stiftungsorgan angehören. Teilweise weisen die Statuten dem Protektor aber die Aufgaben eines Kontrollorgans zu und versuchen so, gleichzeitig die Informations- und Auskunftsrechte der Begünstigten zu beschneiden. Das ist nicht in allen Fällen unzulässig.
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