Einleitung
Die Ausbreitung des Coronavirus mit Beginn des Jahres 2020 stellt auch für Privatstiftungen und die Stiftungsorgane eine Herausforderung dar. So muss bspw der Stiftungsvorstand als vertretungsbefugtes Organ der Stiftung nach § 17 Abs 2 PSG seine Aufgaben sparsam und mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters erfüllen.