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Zum Beginn der Begünstigtenstellung und zur Auslegung von Stiftungserklärungen

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/24PSR 2021, 93 - 97 Heft 2 v. 15.7.2021

Für die Auslegung von Stiftungserklärungen gelten jene Kriterien, die für Satzungen juristischer Personen entwickelt wurden. Korporative Regelungen in Stiftungserklärungen sind daher objektiv (normativ) auszulegen.

Begünstigte iSd § 5 PSG sind nur solche Personen, deren aktuelle Begünstigtenstellung unmittelbar und ohne dazwischentretenden Akt feststeht.

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