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Rechtsmissbrauchsprüfung bei Einschränkung von Gestaltungsrechten; Höchstzahl der Zusatzurkunden

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/22PSR 2021, 86 - 90 Heft 2 v. 15.7.2021

Bei zeitlicher Staffelung der Gestaltungsrechte dürfen die für den aktuell Änderungsberechtigten bestehenden Grenzen bei der Ausübung seines Änderungsrechts nicht allzu eng gezogen werden, haben doch die nachgelagerten Mitstifter mit dem Umstand, dass sie die zeitliche Staffelung akzeptiert haben, auch akzeptiert, dass der zeitlich vorgelagerte Mitstifter zunächst allein Änderungen vornehmen kann.

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